Wahlrecht ab 16!

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Die grün-schwarze Landesregierung hat eines Ihrer Koalitionsversprechen umgesetzt und sich auf eine Änderung der Gemeindeordnung geeinigt. Am vergangenen Mittwoch, 29.3., hat der Landtag die Änderung verabschiedet, und jetzt ist es amtlich: Statt wie bisher erst mit 18 darf man jetzt schon mit 16 zum Gemeinderat und zum Kreistag kandidieren!
Schon 2019 durften 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen wählen, aber jetzt darf man in diesem Alter auch kandidieren.
Schon nächstes Jahr im Juni wird es so weit sein: Dann ist wieder Kommunalwahl und alle Tübinger ab 16 können dann ihr volles Wahlrecht wahrnehmen.
Wir als JGR Tübingen freuen uns riesig, dass diese Änderung, für die die Jugendlichen in Baden-Württemberg lange gekämpft haben, jetzt Wirklichkeit wird. Wir hoffen, dass sich auch in Tübingen nächstes Jahr ganz viele Jugendliche für den Gemeinderat aufstellen lassen.
Auch bei der Bürgermeisterwahl gab es Änderungen: Dort darf man in Zukunft schon mit 18 statt erst mit 25 Jahren kandidieren.